Nutzung beantragen
Allgemeine Informationen
Öffentliche Sportanlagen in Berlin können unter bestimmten Voraussetzungen und Regeln zur Nutzung an Organisationen und Einzelpersonen überlassen werden. Als gesetzliche und regelnde Grundlage dienen hierbei das Sportförderungsgesetz (SportFG) vom 6. Januar 1989, zuletzt geändert am 05.07.2021, sowie die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) des Landes Berlin vom 23.06.2020.
Über die Überlassung von Sportanlagen entscheiden die Vergabestellen der Bezirke beziehungsweise die Vergabestellen der Senatsverwaltung in der Regel durch einen Verwaltungsakt. Ein formaler Antrag zur Nutzungsüberlassung sowie eine ordentliche Bescheiderteilung sind daher unabdingbar. In geeigneten Fällen kann die Nutzung zivilrechtlich durch Vertrag sichergestellt werden. Die Rechte und Pflichten sind dann im Vertrag zu regeln. Darüber hinaus stehen Sportanlagen, die frei zugänglich sind und nicht anderweitig vergeben wurden, für die freie sportliche, nicht auf Erwerb gerichtete Betätigung von Einzelpersonen zur Verfügung.
Eine Überlassung kann nur für einen begrenzten Zeitraum beantragt und beschieden werden. Bei Dauernutzung handelt es sich in der Regel um eine saisonale Vergabe, die über ein halbes oder ein ganzes Jahr erfolgt. Über die konkreten Vergabezeiträume entscheiden die Vergabestellen. Sie sind den Antragsformularen zu entnehmen. Eine Verlängerung der Nutzungsüberlassung in einen anschließenden Vergabezeitraum muss erneut beantragt werden. Ein automatischer Anspruch auf Verlängerung begründet sich durch diesen erneuten Antrag jedoch nicht.
Die Sportanlagen dienen primär der sportlichen Betätigung und sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der sportartspezifischen Bedürfnisse nach den Vergabegrundsätzen der SPAN zu vergeben. Bei der Vergabe wird eine möglichst vollständige Auslastung angestrebt. Die Nutzung der Sportanlagen für nicht-sportliche Zwecke ist in der Regel nur zulässig, wenn hierdurch der allgemeine Sportbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Die Vergabestelle kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen (z.B. Schulveranstaltungen oder Filmarbeiten). Liegt eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit laut Sportförderungsgesetz vor, ist der Verein von einer Entgeltzahlung für die Nutzung befreit.
Informationen und Formulare zur Beantragung von Sportanlagen zur Nutzungsüberlassung finden sich auf der Webseite der jeweiligen Vergabestelle, die im Informationsblatt der jeweiligen Sportanlage in diesem Online-Angebot verlinkt ist. Das Informationsblatt lässt sich aufrufen, indem man die Sportanlagen entweder über die Funktionen “Sportanlagen finden” oder “Sportanlagen entdecken” identifiziert und sich dann weiterführend die Detailinformationen darstellen lässt. Im dortigen Abschnitt “Vergabestelle” ist in der Regel eine “Webseite” angegeben.
Als öffentliche Sportanlagen in diesem Sinne gelten solche Sportanlagen, die von den Senatsverwaltungen, den Bezirksämtern von Berlin sowie landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des privaten Rechts, deren Gesellschafter mehrheitlich das Land Berlin ist, verwaltet werden und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Vorschriften werden zudem auf Sportanlagen angewendet, die nach § 11 Sportförderungsgesetz angemietet wurden.
Digitaler Antrag
Statt des klassischen Weges der Beantragung besteht die Möglichkeit, Anträge direkt über dieses Online-Angebot zu stellen und die gestellten Anträge in vielfältiger Weise zu verwalten. Das beinhaltet das Filtern der Anträge, das Zurückziehen der Anträge vor ihrer initialen Bearbeitung durch die Vergabestelle, das Kopieren von Anträgen für die nachfolgende Saison oder das Herunterladen und Ausdrucken der Anträge für die eigenen Archive.
Das Merkmal “Digitaler Antrag” über dieses Online-Angebot wird derzeit von folgenden Vergabestellen angeboten:
- BA Reinickendorf / FB Sport
Nur die Sportanlagen dieser Vergabestellen können in den entsprechenden Formularen ausgewählt werden. Die Sportanlagen der übrigen Vergabestellen müssen weiterhin auf dem klassischen Weg beantragt werden. Informationen zur klassischen Beantragung finden sich auf der Webseite der jeweiligen Vergabestelle, die in den Informationsblättern der Sportanlagen in diesem Online-Angebot verlinkt sind.
Zugangskonto registrieren
Um das Merkmal “Digitaler Antrag” nutzen zu können, wird ein digitales Zugangskonto für Organisationen, kurz ein so genanntes “Organisationskonto”, benötigt. Mit diesem meldet man sich im Sportstättenportal an. Die Erstellung erfolgt über die Vergabestelle, bei der Anträge zur Nutzungsüberlassung in der Vergangenheit hauptsächlich gestellt wurden oder in Zukunft gestellt werden sollen.
Nur Vereine, Betriebssportgruppen, Firmen, Behörden und andere juristische Personen können derzeit die Erstellung eines Zugangskontos beantragen. Natürliche Personen müssen weiterhin die klassischen Wege der Beantragung nutzen.
Die Übermittlung eines digitalen Antrags mit einem Organisationskonto ist formal gleichbedeutend mit einem Einverständnis und digitaler Unterschrift aller vertretungsberechtigten Personen einer Organisation.
Lediglich ein Organisationskonto kann digitale Anträge an eine Vergabestelle übermitteln. Einfache Zugangskonten, sofern verfügbar und einer Organisation zugeordnet, können digitale Anträge lediglich sichten oder vorbereiten. Einfache Zugangskonten können beliebig mit Hilfe eines Organisationskontos erstellt werden.
Um ein Zugangskonto zu erhalten, muss die Erstellung formell durch die im Register eingetragenen Vertretungsberechtigten der Organisation schriftlich beantragt und durch die Vergabestellen mit einer konkreten Kontoerstellung bestätigt werden.
Achtung bei der Auswahl der Vergabestelle
Es wird empfohlen, für ein Organisationskonto als E-Mail Adresse ein allgemeines Funktionspostfach wie info@verein-domain.de zu wählen, das auch nach einem Wechsel des vertretungsberechtigten Personenkreises weiterhin Gültigkeit hat.
Es sei darauf hingewiesen, dass nur Vergabestellen, die in der obigen Liste aufgeführt sind, Organisationskonten erstellen oder verändern können. Alle übrigen Vergabestellen haben diese technische Fähigkeit nicht.
Ausblick: Für die Zukunft ist für Organisationen eine direkte Registrierung via Elster-Konto geplant.