Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Das Online-Angebot gibt Auskunft über die öffentlichen Sportanlagen in Berlin. Die Einwohnenden von Berlin, Vereine und sonstige Organisationen können sich über Lage, Beschaffenheit und Verfügbarkeit dieser informieren.

Darüber hinaus bietet das Online-Angebot Informationen und Hilfestellungen zum Prozess der Sportanlagenvergabe, der nun berlinweit vereinheitlicht ist. Es gibt Anleitungen und Unterstützung beim Vergabeprozess.

Mehr Informationen zu diesem Angebot gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder direkt bei den zuständigen Vergabestellen.

Nein, nicht alle verfügbaren Sportangebote in Berlin sind in diesem Online-Angebot einsehbar.

Das Online-Angebot zeigt nur eine bestimmte Auswahl von Sportanlagen der Stadt Berlin. Die Anzeige beschränkt sich auf diejenigen öffentlichen Sportanlagen, die der Vergabe durch die Sportämter der Bezirke (z.B. Schulsporthallen) sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (z.B. Olympiapark oder Sportforum) unterliegen. Anlagen von in privatem Eigentum, öffentliche Bäder, sportlich nutzbare öffentliche Grünflächen der Straßen- und Grünflächenämter (z.B. Bolzplätze auf Spielplätzen) sowie verschiedene Sondersportanlagen (z.B. Schießplätze) sind nicht enthalten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Sportanlagen räumlich oder nach Filterkriterien zu suchen. Einerseits kann man über "Sportanlagen finden" nach einem Bezirk filtern. Andererseits kann man sich über "Sportanlagen entdecken" beliebig über die Karte von Berlin bewegen und sich bezirksübergreifend die Sportanlagen rund um einen bestimmten Punkt anschauen. Dabei kann man entweder den aktuellen Standort verwenden oder zu einem bestimmten Punkt auf der Karte navigieren, um sich die Sportanlagen in der Umgebung anzeigen zu lassen.

Alle Vergabestellen müssen sich bei der Vergabe von Nutzungszeiten an die “Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen”, kurz Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN), halten.

Nach dem Berliner Sportförderungsgesetz (SportFG) soll jedem die Möglichkeit eröffnet werden, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen.

Ein Teil der Förderung besteht darin, dass - unter anderem - Sportanlagen, die im Eigentum des Landes Berlin oder einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, entgeltfrei zur Nutzung an Sportorganisationen mit anerkannter Sportförderung überlassen werden können.

Sportorganisationen können gefördert werden, wenn sie durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind. Mehr Informationen und Formulare dazu gibt es unter folgendem Link.

Nein, die Nutzungsüberlassung ist nicht ausschließlich auf Vereine beschränkt. Die Sportanlagen können sowohl an juristische Personen (Vereine, Firmen, Schulen, Behörden) als auch an natürliche Personen (Privatpersonen) gemäß den gesetzlichen Grundlagen vergeben werden.

Des Weiteren stehen manche Sportanlagen zu bestimmten Zeiten auch dem Individualsport zur freien Verfügung (ohne Antragstellung).

Für Anmerkungen bezüglich der Verfügbarkeit von Zeiten oder zu den Sportanlagen ist die jeweilige Vergabestelle der zuständige Ansprechpartner. Diese können Sie der Detailansicht zu jeder Sportanlage entnehmen. Auch Hinweise zur technischen Umsetzung kann an diese gerichtet werden. Diese wird die Anmerkungen intern an die zuständigen IT-Fachverantwortlichen weiterleiten.

Sportanlagen in Berlin – das Angebot

Ja, über "Sportanlagen finden" lassen sich Filteroptionen verwenden, um die Sportanlagensuche auf bestimmten Kriterien zu fokussieren. Dazu gehören beispielsweise der Bezirk, die Kategorie (gedeckt oder ungedeckt), der Anlagentyp (z.B. Großspielfeld, Kleinspielfeld, Sporthalle Größe 1-4) oder die Freitextsuche nach dem Namen des Standorts beziehungsweise der Anlage.

Bei weiterführenden Fragen zu Merkmalen von Sportanlagen kann die Detailansicht einer jeden Sportanlage oder die zuständige Vergabestelle konsultiert werden. Die Filterkriterien für die Suche werden darüber hinaus kontinuierlich ausgebaut.

Von gedeckten Sportanlagen spricht man in Berlin sportfachlich, wenn es sich um eine Halle oder überdachte Sportanlage handelt.

Bei einer ungedeckten Sportanlage handelt es sich im Wesentlichen um Sportplätze und sonstige Außenanlagen wie etwa Beachvolleyballfelder.

Vorhandene Störungen, wie zum Beispiel Legionellen im Duschwasser oder beschädigte Sportgeräte, werden durch die Vergabestellen in der Detailansicht einer Sportanlage dieses Online-Angebots veröffentlicht.

Kurzfristige Sperrungen etwa durch eine Rasenpflege oder auch langfristige Sperrungen etwa durch eine Havarie oder Sanierung werden mit dem geplanten Zeitfenster direkt im Nutzungsplan der Sportanlage angezeigt. Während einer Sperrung kann oder darf die Sportanlage nicht genutzt werden. Eine Ausnahme stellen die Sperrungen vom Typ “Reservierung” und “Freie Nutzung” dar. In beiden Fällen ist eine Nutzung vorgesehen.

Manche Sportanlagen sind nicht für eine Nutzungsüberlassung an die Allgemeinheit vorgesehen, aber werden dennoch in diesem Online-Angebot aufgeführt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, die Vielfalt und Verteilung der gebauten Sportanlagen in Berlin sukzessive öffentlich einsehbar zu machen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Außenanlagen von Schulen handeln, die derzeit ausschließlich für den Schulsport genutzt werden. Eltern können so etwa Einblicke in das Sportflächenangebot der Schule ihrer Kinder erhalten.

Derartige Anlagen weisen mit einem gesonderten Hinweis darauf hin, dass sie nicht in der Vergabe sind. Oft wird auch eine Begründung ausgewiesen, warum eine Anlage nicht durch die Vergabestellen vergeben werden kann.

Einige Sportanlagen sind entweder nicht im Eigentum des Landes Berlin oder werden nicht durch die Vergabestellen des Landes Berlin vergeben. Eine ergänzende Übersicht von Sportanlagen im Berliner Raum gibt es in der Sportstättensuche des Landessportbundes Berlin.

Auch kann sich ein Blick auf die Webseite des jeweiligen Vereins lohnen, da diese zuweilen auch Informationen über die Sportanlagen veröffentlichen, auf denen sie Sport treiben.

Eine gezielte Suche nach einer Sportart ist derzeit noch nicht möglich. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, über den Nutzungsplan einer Sportanlage herauszufinden, mit welcher Sportart ein Verein eine Sportfläche zu einer bestimmten Zeit nutzt. Dazu muss im Nutzungsplan auf eine Nutzungszeit geklickt werden, um die Details anzuzeigen.

Eine gezielte Suche um einen beliebigen Berliner Ort herum mit Radiusangabe, Entfernungsangabe oder weiteren einschränkenden Kriterien ist derzeit noch nicht möglich. Gleichwohl kann man sich über "Sportanlagen entdecken" beliebig über die geografische Karte von Berlin bewegen. So können Sportanlagen bezirksübergreifend rund um einen bestimmten Punkt dargestellt werden.

Nein, der Inhalt des Online-Angebotes bezieht sich ausschließlich auf Berliner Sportanlagen.

Für Informationen zum Sportangebot des Landes Brandenburg können die Online-Auftritte vom Landessportbund Brandenburg sowie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes als mögliche Anlaufstelle herangezogen werden.

Das Landesprogramm für Bewegung wird von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) verantwortet. Informationen zu den kostenlosen Sportangeboten wie "Sport im Park" befinden sich auf der Programmseite.

Nutzungsplan

Wird der Abschnitt nicht angezeigt, so hat die verantwortliche Vergabestelle die Nutzungspläne ihrer Sportanlagen generell noch nicht freigegeben. Auskünfte, ob und wann die Freigabe erfolgt, kann nur die zuständige Vergabestelle erteilen.

Nutzungspläne zeigen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit eine Sportanlage belegt, gesperrt oder möglicherweise noch frei ist. Durch Klick auf eine Belegung oder Sperrung erhält man weitere Details.

Sobald eine Vergabestelle ihre Belegungen gemäß den Vergaberegelegungen verbindlich beschlossen und veröffentlicht hat, sind diese zusammen mit den eingetragenen Sperrungen im Nutzungsplan zu sehen. Sind Verfahren noch in der Beantragungs-, Planungs- oder Bewilligungsphase, so ist dieser Zwischenstand noch nicht im Internet veröffentlicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass stornierte Zeiten, also Nutzungszeiten, die nicht wahrgenommen werden können und vom Nutzenden wieder freigegeben worden sind, in Echtzeit im Nutzungsplan sichtbar sind.

Ist der Nutzungsplan auf einer externen Internetquelle hinterlegt und diese Quelle ist bekannt, so ist anstelle des Plans der Link zu dieser externen Quelle hinterlegt.

Der Nutzungsplan ist in die Detailansicht einer Sportanlage eingebettet. Diese kann aufgerufen werden, indem eine Sportanlage über "Sportanlagen finden" beziehungsweise über "Sportanlagen entdecken" identifiziert und dann dem entsprechenden Link gefolgt wird. In der Detailansicht selbst muss zum Abschnitt “Nutzungsplan” navigiert werden. Dort kann man die Kalenderwoche und das Zeitfenster auswählen, für das ein Informationsbedarf besteht.

Nutzungspläne sind grundsätzlich nur für Sportanlagen hinterlegt, die derzeit auch zur Nutzungsüberlassung beantragt werden können.

Es gibt durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Landessportbund Berlin (LSB) anerkannte Trainingseinrichtungen der Landes- und Bundesfachverbände, in denen ein qualitativ hochwertiges, vereinsübergreifendes und sportartenspezifisches Training für die Athletinnen und Athleten des Hochleistungssports regelmäßig und dauerhaft stattfindet. Dabei soll die maximale Leistungsfähigkeit der Sportlerinnen und Sportler in der leistungssportlichen Entwicklung angestrebt werden. Die Einrichtungen dienen damit vorrangig der sporttechnischen, sporttaktischen und konditionellen Weiterbildung der (Nachwuchs-)Leistungssportlerinnen und -sportler. 

Einige Sportanlagen werden an einen Sportverein längerfristig mittels eines Vertrags zur Nutzung überlassen. Ein solcher Vertrag sichert einem Verein - oftmals ist es ein Großverein - die Nutzung einer Sportanlage für sehr lange Zeiträume, oft für mehrere Jahre zu. Dies soll dem Verein Planungssicherheit geben, da dieser sich um Personal (z.B. Platzwart), Trainingsausrüstung und eigene Baulichkeiten (z.B. Vereinsheim) sowie das Mikro-Management des Trainings- und Wettkampfbetriebs kümmert. Aus Sicht der Vergabestellen sind die Sportanlagen dann für diesen Zeitraum bereits durchgängig "belegt", weil die Verantwortung für die Nutzung und die Erhaltung an den Sportverein übergegangen ist.

Zum Teilen des Nutzungsplans einer Sportanlage, muss man die Detailansicht der entsprechenden Sportanlage aufrufen und dann die URL aus dem Browser kopieren. Den kopierten Link kann man via E-Mail oder Messenger weiterleiten. Dies funktioniert auch, wenn eine andere Woche als die aktuelle ausgewählt wurde.

Sperrungen

Reservierungen werden im System als Sperrungen abgebildet, damit sie im Nutzungsplan veröffentlicht werden können. Bei einer Reservierung wird eine Nutzung zwar in der Planung vorgesehen, die endgültige Entscheidung durch einen Bescheid steht noch aus. Die tatsächliche Nutzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise ist die Nutzung einer Wettkampffläche abhängig vom Fortschritt eines Vereins in einem Punktspiel oder Wettbewerb.

In der Regel wird eine Reservierung in eine Belegung umgewandelt. Über eine Reservierung entscheidet die jeweilige Vergabestelle strikt nach Bedarf.

Ist eine Reservierung nicht länger notwendig - zum Beispiel, weil der Verein aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist - so geben die Vergabestellen die reservierte Zeit wieder frei und diese kann auf dem regulären Weg neu beantragt werden.

Sind öffentliche Sportanlagen in einem bestimmten Zeitraum für die allgemeine Nutzung durch die gesamte Öffentlichkeit vorgesehen, so werden diese mit dem Typ “Freie Nutzung” gesperrt. Eine Nutzung durch einen geschlossenen Personenkreis ist in dieser Zeit nicht möglich.

Beantragung von Nutzungszeiten

Eine Sporthalle oder ein Sportplatz kann nicht über ein Telefonat, eine E-Mail oder ein persönliches Gespräch vor Ort beantragt werden. Bei der Sportanlagenvergabe handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Über die Vergabe von Sportplätzen und Sporthallen entscheiden die Vergabestellen nach Eingang eines formellen Antrags. Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie das Sportförderungsgesetz des Landes Berlin und die Sportanlagennutzungsvorschrift und wird über einen amtlichen Bescheid dem Antragstellenden bekannt gegeben.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine informelle Anfrage zur Verfügbarkeit einer Sportanlage oder mögliche Nutzungsalternativen über die oben ausgeschlossenen Wege zu stellen (Telefonat, E-Mail oder Gespräch). Die mögliche Auskunft hat jedoch keinen verbindlichen Charakter.

Das Antragsformular auf Nutzungsüberlassung einer Sportanlage ist berlinweit einheitlich. Dies betrifft sowohl den Antrag auf die saisonale und jährliche Dauernutzung, als auch die Feriennutzung (z.B. Trainingscamps) und die Einzelnutzung. Das Antragsformular wird durch jede Vergabestelle in ihrer Internetpräsenz zusammen mit den jeweils gültigen Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt. Bei Interesse an einer Nutzungsüberlassung kann das Antragsformular dort heruntergeladen werden. Die Kontaktdaten zu den Vergabestellen sind im Online-Angebot hinterlegt.

In jeder Detailansicht zu einer Sportanlage ist die zuständige Vergabestelle nebst ihrer Kontaktdaten und dem Link zur Internetpräsenz der Vergabestelle aufgeführt.

Nein, das Online-Angebot gibt keine Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand der Sportanlagenvergabe. Es werden ausschließlich amtlich getroffene Entscheidungen veröffentlicht.

Auskünfte zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrages können im Einzelfall die zuständigen Vergabestellen geben.

Nein, derzeit kann über das Online-Angebot noch keine Nutzungszeit beantragt werden. Grundsätzlich können alle Sportanlagen wie bisher (schriftlich) bei den Vergabestellen zur Nutzung beantragt werden. Die gewährten Nutzungszeiten werden über die bereitgestellten Nutzungspläne in diesem Online-Angebot veröffentlicht.

Das Online-Angebot wird technisch ausgeweitet, so dass künftig Anträge online über das Portal gestellt werden können.

Das Land Berlin möchte den Sportstandort Berlin stärken und die damit verbundene sportliche Vereins- und Verbandsarbeit unterstützen. Wesentliche Grundlage dafür ist das Sportförderungsgesetz (SportFG). Eine der wesentlichen Förderungsmaßnahmen stellt die entgeltfreie Überlassung von Sportflächen dar.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Befreiung von einer Entgeltzahlung ist der Status der Gemeinnützigkeit und die Sportförderungswürdigkeit nach §3 Absatz 1 SportFG. Während über den ersten Status das zuständige Finanzamt entscheidet, kann der letztgenannte Status beim für Sport zuständigen Mitglied des Senats beantragt werden.

Bei der Beantragung einer Sportanlage auf Nutzungsüberlassung werden von den Vergabestellen die Voraussetzungen für eine entgeltfreie Nutzung geprüft.

Viele der Berliner Hallenbäder und Sommerbäder werden durch die Berliner Bäder Betriebe (BBB) betrieben. Die Wasserzeitenplanung obliegt somit den Berliner Bäderbetrieben. Die Überlassung erfolgt vor allem für Schulen zur Durchführung des Schwimmunterrichts oder an Sportorganisationen mit schwimm- und wassersportlichen Übungs-, Lehr- oder Wettkampfbetrieb.

Der Antrag zur Nutzung von Wasserflächen durch Schulen, Sportorganisationen sowie entgeltpflichtige Nutzergruppen wird im Bereich "Downloads" der BBB bereitgestellt.

Einerseits dienen die Angaben dazu, den Bedarf an Sanitäranlagen, Duschen, Umkleiden und barrierefreien Gegebenheiten während der Sportflächennutzung abschätzen zu können. Andererseits hilft es der statistischen Erfassung, um ein Bild über die Alters- und Geschlechterverteilung während der Nutzungszeiten zu erhalten. Aus der Statistik können Politik und Verwaltung sinnvolle Annahmen für die aktuelle und zukünftige Sportanlagenplanung und Sportförderung ableiten.

Nein, eine Bezahlfunktion ist nicht integriert. Wenn für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird, so wird dies durch die zuständige Vergabestelle in Rechnung gestellt.

Für weiterführende Informationen zur Entrichtung der Entgelte wird empfohlen, sich direkt an die jeweilige Vergabestelle zu wenden.

Nein, der Nutzungsgegenstand muss im Antrag immer konkret benannt werden. Eine unspezifische Angabe wie “irgendeine Einfeldsporthalle” ist derzeit im einheitlichen Antragsverfahren nicht vorgesehen.

Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld eines Antrags eine Recherche nach freien Zeiten für den gewünschten Anlagentyp über das Online-Angebot durchzuführen. Der Antrag muss mit genauer Angabe des Nutzungsgegenstandes, das heißt mit adressierter Vergabestelle, dem Standort, der Sportanlage und gegebenenfalls unter Benennung der zu benutzenden Teilfläche(n) an die jeweils zuständige Vergabestelle gerichtet werden.

Nein, die Vergabestellen sind eigene Verwaltungseinheiten und sind ausschließlich für die Sportanlagen ihres Bezirkes für die Vergabe zuständig und ermächtigt. Demnach ist pro Bezirk beziehungsweise Vergabestelle ein eigener Nutzungsantrag notwendig.

Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld eines Antrags eine Recherche nach freien Zeiten für den gewünschten Anlagentyp über das Online-Angebot durchzuführen. Der Antrag muss mit genauer Angabe des Nutzungsgegenstandes, das heißt mit adressierter Vergabestelle, dem Standort, der Sportanlage und gegebenenfalls unter Benennung der zu benutzenden Teilfläche(n) an die jeweils zuständige Vergabestelle gerichtet werden.

Nein, dies ist nicht möglich. Ein Antrag muss sich auf genau eine Sportanlage und eine Sportgruppe beziehen.

Bevor ein kurzfristiger Antrag auf Nutzungsüberlassung gestellt wird, sollte eine informelle Anfrage via E-Mail oder telefonisch an die zuständige Vergabestelle gestellt werden, um die Chancen zu erhöhen, dass dem Antrag stattgegeben wird. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

Vorlaufzeit: Eine Anfrage sollte idealerweise immer mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen gestellt werden. Dadurch haben die Vergabestellen ausreichend Zeit, die Anfrage inhaltlich zu prüfen, eventuelle Probleme zu identifizieren und geeignete Lösungen oder Alternativen zu finden.

Verfügbarkeit der Vergabestelle: Es kann vorkommen, dass die Vergabestelle aufgrund von Abwesenheiten (z.B. Außentermin) oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, kurzfristige Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Es sollte zudem beachtet werden, dass die Vergabestelle nicht rund um die Uhr besetzt ist und Anfragen in der Regel nur zu den regulären Öffnungszeiten bearbeitet werden können.

Zusätzliche Anforderungen: Bei manchen Nutzungsanfragen sind möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie beispielsweise eine persönliche Einweisung in die Schließ- oder Alarmanlage oder das Vorhandensein eines Platzwartes vor Ort. Diese Maßnahmen können nicht immer kurzfristig organisiert werden und erfordern eine entsprechende Vorlaufzeit.

Regenerationszeiten: Wenn es sich um eine Nutzung im Freien handelt, wie zum Beispiel die Nutzung eines Naturrasens, kann es erforderlich werden, eine Regenerationszeit einzuhalten. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Fläche in einem guten Zustand bleibt und nach vorherigen Veranstaltungen ausreichend Zeit hat, sich zu erholen. Solch eine Regenerationszeit kann kurzfristig auf den noch frei erscheinenden Termin fallen, der angefragt wird.

Flexibilität und Alternativen: Falls die kurzfristige Anfrage aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden kann, sollte man flexibel sein und sich nach möglichen Alternativen erkundigen. Möglicherweise können andere Termine oder alternative Räumlichkeiten in Betracht gezogen werden, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.

Es wird daher generell empfohlen, Anfragen für eine kurzfristige Nutzung mit ausreichend Vorlaufzeit von 14 Tagen zu stellen, um die Chancen auf eine positive Bearbeitung zu erhöhen und mögliche Hindernisse zu umgehen. Die Vergabestelle wird ihr Bestes tun, um den Anfragenden entgegenzukommen. Jedoch können nicht alle Wünsche aufgrund der oben genannten Faktoren kurzfristig umgesetzt werden.