Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Wir bemühen uns, unser Online-Angebot barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot sportstaetten.berlin.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 22.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Die Seite „Sportanlagen finden“ wurde zudem als Stichprobe einer professionellen externen BITV-Überprüfung unterzogen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist weitestgehend barrierefrei. In den barrierefreien Bereichen werden alle Anforderungen der aktuellen BITV zu 100% erfüllt (39 Kriterien) bzw. sind nicht anwendbar (59 Kriterien).

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Folgende Teilbereiche sind nicht barrierefrei:

1. Barriere: Sportanlagen entdecken (Kartenansicht)

  • Beschreibung: Interaktive Karten sind für Bildschirmlesegeräte und Tastaturnutzer nicht zugänglich.
  • Begründung: Es handelt sich um ein nicht barrierefreies Zusatzangebot.
  • Alternative: Die Angebote zur Karte stehen als Textalternative unter dem Menupunkt „Sportanlagen finden“ zur Verfügung.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit