Willkommen im Sportstättenportal Berlin!

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Häufig gestellte Fragen

Das Online-Angebot gibt Auskunft über die öffentlichen Sportanlagen in Berlin. Die Einwohnenden von Berlin, Vereine und sonstige Organisationen können sich über Lage, Beschaffenheit und Verfügbarkeit dieser informieren.

Darüber hinaus bietet das Online-Angebot Informationen und Hilfestellungen zum Prozess der Sportanlagenvergabe, der nun berlinweit vereinheitlicht ist. Es gibt Anleitungen und Unterstützung beim Vergabeprozess.

Mehr Informationen zu diesem Angebot gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder direkt bei den zuständigen Vergabestellen.

Nein, nicht alle verfügbaren Sportangebote in Berlin sind in diesem Online-Angebot einsehbar.

Das Online-Angebot zeigt nur eine bestimmte Auswahl von Sportanlagen der Stadt Berlin. Die Anzeige beschränkt sich auf diejenigen öffentlichen Sportanlagen, die der Vergabe durch die Sportämter der Bezirke (z.B. Schulsporthallen) sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (z.B. Olympiapark oder Sportforum) unterliegen. Anlagen in privatem Eigentum, öffentliche Bäder, sportlich nutzbare öffentliche Grünflächen der Straßen- und Grünflächenämter (z.B. Bolzplätze auf Spielplätzen) sowie verschiedene Sondersportanlagen (z.B. Schießplätze) sind noch nicht enthalten. Informationen zu den Bädern im Land Berlin gibt es unter: https://www.berlinerbaeder.de

Alle Vergabestellen müssen sich bei der Vergabe von Nutzungszeiten an die “Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen”, kurz Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN), halten.

Nach dem Berliner Sportförderungsgesetz (SportFG) soll jedem die Möglichkeit eröffnet werden, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen.

Ein Teil der Förderung besteht darin, dass - unter anderem - Sportanlagen, die im Eigentum des Landes Berlin oder einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, entgeltfrei zur Nutzung an Sportorganisationen mit anerkannter Sportförderung überlassen werden können.

Sportorganisationen können gefördert werden, wenn sie durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind. Mehr Informationen und Formulare dazu gibt es unter folgendem Link.

Nein, die Nutzungsüberlassung ist nicht ausschließlich auf Vereine beschränkt. Die Sportanlagen können sowohl an juristische Personen (Vereine, Firmen, Schulen, Behörden) als auch an natürliche Personen (Privatpersonen) gemäß den gesetzlichen Grundlagen vergeben werden.

Eine Sporthalle oder ein Sportplatz kann nicht über ein Telefonat, eine E-Mail oder ein persönliches Gespräch vor Ort beantragt werden. Bei der Sportanlagenvergabe handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Über die Vergabe von Sportplätzen und Sporthallen entscheiden die Vergabestellen nach Eingang eines formellen Antrags. Die Entscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie das Sportförderungsgesetz des Landes Berlin und die Sportanlagennutzungsvorschrift und wird über einen amtlichen Bescheid dem Antragstellenden bekannt gegeben.

Erstmals können seit Mai 2025 in einigen Vergabestellen im Rahmen einer Pilotierung (Beta-Test) digitale Anträge auf Nutzungszeit über das Sportstättenportal gestellt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Vereine über ein Zugangskonto verfügen. Die teilnehmenden Pilotvergabestellen sind auf der Seite „Nutzung beantragen“ aufgeführt.

Grundsätzlich können alle Sportanlagen wie bisher (schriftlich) bei den Vergabestellen zur Nutzung beantragt werden. Die gewährten Nutzungszeiten werden über die bereitgestellten Nutzungspläne in diesem Online-Angebot veröffentlicht.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine informelle Anfrage zur Verfügbarkeit einer Sportanlage oder mögliche Nutzungsalternativen über die oben ausgeschlossenen Wege zu stellen (Telefonat, E-Mail oder Gespräch). Die mögliche Auskunft hat jedoch keinen verbindlichen Charakter.

Ein digitales Zugangskonto zur Nutzung des digitalen Antrags kann nur auf formellen Antrag inkl. eigenhändiger Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) des Vereins bzw. der Organisation eingerichtet werden. Der Antrag auf Einrichtung eines Zugangskontos wird bei der Vergabestelle gestellt, bei der der Verein bekannt ist. Vereine, die neu sind oder noch keine Nutzungszeiten hatten, stellen den Antrag auf ein Zugangskonto bei der Vergabestelle, in der die erste Nutzungszeit digital beantragt werden soll. Aktuell ist dies nur bei den Vergabestellen möglich, die Teil der Pilotierung (Beta-Test) des digitalen Antrags sind. Das entsprechende Formular können sich Vereine auf der Seite „Nutzung beantragen“ und der Auswahl der entsprechenden Vergabestelle direkt über das Online-Angebot herunterladen. Das Formular wird daraufhin ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt per Mail oder per Post an die gewählte Vergabestelle gesandt, welche daraufhin das Zugangskonto einrichtet. Beim Versand via Mail kann es hilfreich sein, der Vergabestelle zusätzlich zum Scan noch das original ausgefüllte digitale Formular zur Verfügung zu stellen, damit aus diesem die eingetragenen Informationen direkt via Kopieren-Funktion übernommen werden können.

Aktuell können nur Vereine und andere juristische Personen (Organisationen) ein digitales Zugangskonto beantragen. Eine zukünftige Ausbaustufe dieses Online-Angebotes sieht vor, dass auch Privatpersonen ein Zugangskonto beantragen können. Bis dahin müssen Privatpersonen weiterhin über die klassischen Formulare beantragen.

Eine Gesamtübersicht aller Fragen und Antworten gibt es auf folgender Seite.