Willkommen im Sportstättenportal Berlin!

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    Sportanlagen entsprechend verschiedener Filterkriterien finden
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    Sportanlagen und ihre Standorte auf einer Karte von Berlin entdecken
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Häufig gestellte Fragen

Das Online-Angebot gibt Auskunft über die öffentlichen Sportanlagen in Berlin. Die Einwohnenden von Berlin, Vereine und sonstige Organisationen können sich über Lage, Beschaffenheit und Verfügbarkeit dieser informieren.

Darüber hinaus bietet das Online-Angebot Informationen und Hilfestellungen zum Prozess der Sportanlagenvergabe, der nun berlinweit vereinheitlicht ist. Es gibt Anleitungen und Unterstützung beim Vergabeprozess.

Mehr Informationen zu diesem Angebot gibt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport oder direkt bei den zuständigen Vergabestellen.

Nein, nicht alle verfügbaren Sportangebote in Berlin sind in diesem Online-Angebot einsehbar.

Das Online-Angebot zeigt nur eine bestimmte Auswahl von Sportanlagen der Stadt Berlin. Die Anzeige beschränkt sich auf diejenigen öffentlichen Sportanlagen, die der Vergabe durch die Sportämter der Bezirke (z.B. Schulsporthallen) sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (z.B. Olympiapark oder Sportforum) unterliegen. Anlagen von in privatem Eigentum, öffentliche Bäder, sportlich nutzbare öffentliche Grünflächen der Straßen- und Grünflächenämter (z.B. Bolzplätze auf Spielplätzen) sowie verschiedene Sondersportanlagen (z.B. Schießplätze) sind nicht enthalten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Sportanlagen räumlich oder nach Filterkriterien zu suchen. Einerseits kann man über "Sportanlagen finden" nach einem Bezirk filtern. Andererseits kann man sich über "Sportanlagen entdecken" beliebig über die Karte von Berlin bewegen und sich bezirksübergreifend die Sportanlagen rund um einen bestimmten Punkt anschauen. Dabei kann man entweder den aktuellen Standort verwenden oder zu einem bestimmten Punkt auf der Karte navigieren, um sich die Sportanlagen in der Umgebung anzeigen zu lassen.

Alle Vergabestellen müssen sich bei der Vergabe von Nutzungszeiten an die “Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen”, kurz Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN), halten.

Nach dem Berliner Sportförderungsgesetz (SportFG) soll jedem die Möglichkeit eröffnet werden, sich entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen.

Ein Teil der Förderung besteht darin, dass - unter anderem - Sportanlagen, die im Eigentum des Landes Berlin oder einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, entgeltfrei zur Nutzung an Sportorganisationen mit anerkannter Sportförderung überlassen werden können.

Sportorganisationen können gefördert werden, wenn sie durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind. Mehr Informationen und Formulare dazu gibt es unter folgendem Link.

Nein, die Nutzungsüberlassung ist nicht ausschließlich auf Vereine beschränkt. Die Sportanlagen können sowohl an juristische Personen (Vereine, Firmen, Schulen, Behörden) als auch an natürliche Personen (Privatpersonen) gemäß den gesetzlichen Grundlagen vergeben werden.

Des Weiteren stehen manche Sportanlagen zu bestimmten Zeiten auch dem Individualsport zur freien Verfügung (ohne Antragstellung).

Eine Gesamtübersicht aller Fragen und Antworten gibt es auf folgender Seite.